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Podologische Komplexbehandlung

Die Behandlung auf Rezept: Mit einer Heilmittelverordnung übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten, Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung.

Was ist die podologische Komplexbehandlung?

Die podologische Komplexbehandlung ist die umfassende medizinische Behandlung Ihrer Füße nach ärztlicher Verordnung. Sie umfasst je nach Verordnung die fachgerechte Bearbeitung der Nägel, das Abtragen von Hornhaut und die Kontrolle der Haut, immer mit Blick auf Ihre Grunderkrankung.

Verordnet wird sie klassischerweise beim diabetischen Fußsyndrom. Seit 2020 können Ärztinnen und Ärzte die Behandlung auch bei vergleichbaren Schädigungen verordnen, etwa durch Neuropathien anderer Ursache.

So läuft es mit dem Rezept

Ihr Hausarzt oder Diabetologe stellt eine Heilmittelverordnung aus. Mit diesem Rezept kommen Sie zu uns, wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Für Sie bleibt nur die gesetzliche Zuzahlung nach § 32 SGB V: zehn Prozent der Kosten plus zehn Euro je Verordnung. Wer von der Zuzahlung befreit ist, zahlt nichts.

Das bringen Sie zum ersten Termin mit

  • Ihre Heilmittelverordnung (Rezept)
  • Falls vorhanden: Nachweis der Zuzahlungsbefreiung
  • Frisch gewaschene Füße, bitte ohne vorheriges Fußbad

Häufige Fragen

Wer stellt die Heilmittelverordnung aus?

In der Regel Ihr Hausarzt oder Ihr Diabetologe. Sprechen Sie Ihre Fußprobleme dort offen an, die Verordnung ist bei entsprechender Diagnose eine reguläre Kassenleistung.

Was kostet mich die Behandlung mit Rezept?

Nur die gesetzliche Zuzahlung: zehn Prozent der Behandlungskosten plus zehn Euro je Verordnung. Mit Zuzahlungsbefreiung zahlen Sie nichts.

Ich habe Diabetes, aber noch kein Rezept. Kann ich trotzdem kommen?

Ja, alle Behandlungen bieten wir auch als Selbstzahlerleistung an. Für die Kassenübernahme brauchen Sie jedoch die ärztliche Verordnung.

Gilt das auch bei Neuropathien ohne Diabetes?

Seit 2020 können Ärzte die podologische Behandlung auch bei vergleichbaren Schädigungen durch Neuropathien verordnen. Ob das bei Ihnen zutrifft, klärt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt.

Termin in der Praxis anfragen

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