Podologische Komplexbehandlung mit Heilmittelverordnung/ Rezept
Die Behandlung erfolgt mit einer Heilmittelverordnung von Ihrem Hausarzt/ Diabetologen. Diese ist bestimmt für Diabetiker und dessen Folgeerkrankungen. Die Krankenkasse übernimmt so die Behandlung und Sie zahlen nur die Zuzahlung.